Was sind A- und B-Verstöße?
A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.
A-Verstöße (schwere Verstöße)
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
- Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
- Rotlichtmissachtung
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Überholen im Überholverbot
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
- Nötigung
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Zu dichtes Auffahren
- "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)
B-Verstöße (leichtere Verstöße)
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007; zuvor A-Verstoß)
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmissbrauch
- Ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
- Mit abgefahrenen Reifen gefahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
- Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)
Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.